Alpiner Sicherheits-Service
Unsere Mitglieder sind bei allen Varianten des Bergsports (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard) umfangreich und weltweit versichert.
Der so genannte Alpine Sicherheits Service (ASS) bildet das beruhigende Moment im Hintergrund Ihrer Bergunternehmungen. Unfälle im unwegsamen Berggelände auch vergleichsweise banale Vorfälle wie z.B. ein verstauchter Fuß sind abgesichert.
Hier erhalten Sie einen Überblick über den Versicherungsschutz. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Hauptvereins.
Kostenerstattung für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu 25.000 € je Person und Ereignis bei Bergunfällen
- Suchmaßnahmen zum Auffinden von Personen in Bergnot
- Rettungs- und Bergungseinsätze duch Rettungsdienste bei Unfall oder Bergnot
- Transport in das nächstgelegen Krankenhaus
Übernahme der unfallbedingten Heilkosten im Ausland
- ambulante Behandlung durch einen Arzt
- Heilmaßnahmen und Arzneimittel, die ärztlich verordnet wurden
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung
Assistance-Leistungen
- 24-Stunden-Notrufzentrale Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91
- Kostenübernahme und Organisation für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport zum Wohnort
- Kostenübernahme und Organisation für die Bestattung oder Überführung
Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherungs-AG):
- Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche Personen- und Sachschäden mit bis zu 2.000.000 €, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten gem. Ziff. 2 AVB DAV ASS 2014 ergeben.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
Ihr Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des Deutschen Alpen Vereins:
Bergsteigen: z.B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
Wintersport: z.B. Skifahren(alpin, nordisch, telemark), Snowboarden, Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
sonstige Alpinsportarten: z.B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting
Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen des DAV, z.B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen.
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
- Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas. Versicherungsschutz besteht jedoch
a) bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Hautverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;
b) sofern der Reiseveranstalter nur gelegentlich (nicht mehr als zweimal pro Jahr) und außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet;
c) wenn für individuellereisen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich jedoch weiterhin deutlich von einer Pauschalreise unterscheidet. - Expeditionen
- Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
- Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundfahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein ankerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt
- Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet
- Schäden durch Streik, innere Unruhe, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Noch mehr Informationen und Downloads zum Versicherungsschutz, finden Sie auf den Seiten des Hauptvereins.
Versicherungsbedingungen
Die genauen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte der
Hauptseite des Deutschen Alpenvereines!