Kündigung/Sektionswechsel
Die Kündigung bzw. der Wechsel in eine andere Sektion muss bis spätestens 30. September schriftlich der Geschäftsstelle mitgeteilt werden, damit diese zum Jahresende wirksam wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit).
Es ist der postalische Weg oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigung/Sektionswechsel finden Sie hier.