Hüttenordnung der DAV- Selbstversorger- Hütte „Altes Höfle"
(Kurzfassung: ab Januar 2016)
- Anmeldung und Rückfragen nur bei der Geschäftsstelle der Sektion Neu-Ulm.
In der Regel befinden sich mehrere Gruppen gleichzeitig auf dem Alten Höfle. Gegenseitige Rücksichtnahme ist deshalb selbstverständlich.
- Hüttenwart des Alten Höfle ist Herr Bernhard Kühner.
Er, bzw. der Hüttendienst als sein Stellvertreter beaufsichtigt den Hüttenbetrieb und ist Ansprechpartner für die Gäste. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Er hat das Hausrecht und ist außerdem berechtigt den DAV- und Personalausweis einzusehen.
- Der Belegungsplan ist am schwarzen Brett im Eingangsbereich ausgehängt.
Er enthält die Namen der Gruppen / Personen und die Ihnen zugewiesenen Zimmer. Dieser Belegungsplan ist bindend und darf nur vom Hüttendienst geändert werden.
- Hüttenbucheintrag und Gebühren:
Jeder Gast hat sich in das Hüttenbuch einzutragen (möglichst gruppenweise). Alle Spalten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Dieser Eintrag ist Grundlage für die Berechnung der Übernachtungsgebühren.
Die Höhe der z.Z. gültigen Gebühren finden Sie auf der Rückseite von Blatt 1 des Vertrags.
- Die Zufahrt zur Hütte ist nur bis zu dem kleinen Parkplatz vor der Schranke erlaubt.
Der Rettungsweg ist freizuhalten. Parken in der Wiese ist nicht zulässig. Bei Schnee ist der öffentliche Parkplatz rechts neben der Auffahrt zum Alten Höfle zu benutzen (die „Walser-Card“ gibt es beim Hüttendienst). Wohnmobile dürfen auf dem sektionseigenen Parkplatz nicht geparkt werden.
- Die Wiesen außerhalb des umzäunten Hüttengeländes und des Hüttenweges sind landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Spielen, Befahren oder Parken ist dort nicht erlaubt und kann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung zur Folge haben.
- Die Hütte ist als Selbstversorgerhütte konzipiert (keine Bewirtschaftung, kein Verkauf)
Alles was Sie für Ihren Aufenthalt benötigen dürfen / müssen sie selbst mitbringen und was davon übrigbleibt (ausser Biomüll und kleiner Restmüll) bitte wieder mitnehmen. Glas, Blechdosen u.Tetrapacks in die Wertstoffcontainer beim öffentlichen Parkplatz.
- Kücheneinrichtung ist komplett samt Geschirr, Gläsern usw. in der Hütte vorhanden
- Grillholz bitte mitbringen oder selbst beschaffen (Der Hüttendienst sagt ihnen wo das möglich ist).
Auf keinen Fall dürfen dazu die Holzvorräte der Hütte verwendet werden.
- Schlafsack bzw. Hüttenschlafsack oder Bettwäsche ist zwingend vorgeschrieben.
Wolldecken und Kissen sind vorhanden. Ein Hüttenschlafsack kann gegen Gebühr ausgeliehen werden.
- Hüttenschuhe: Ab dem Vorraum darf die Hütte nur mit Hüttenschuhen oder ähnlichem betreten werden.
Bergstiefel und Skischuhe sind im Regal des Trockenraumes im Keller abzustellen.
Auch nasse Kleidung ist dort zum Trocknen aufzuhängen! (nicht am Kachelofen)
Skier sind im Skiständer vor der Hütte abzustellen! (auf keinen Fall innerhalb der Hütte)
- Verschmutzungen jeder Art, gleich an welcher Stelle der Hütte, sind vom Verursacher zu beseitigen.
Dies gilt auch für Wolldecken, Betten und Matratzen. Sachbeschädigung ist unverzüglich dem Hüttendienst zu melden. Eltern haften für ihre Kinder.
- Reinigung der Hütte durch die Gäste:
Wir erwarten von unseren Gästen, dass sie vor Ihrer Abreise und, soweit nötig, auch während des Aufenthaltes alle genutzten Räume (auch Treppen, Flure und Keller) reinigen. Küche, Waschräume u. alle WC’s (auch die im Obergeschoß) sind nass zu wischen. Der Hüttendienst teilt die Arbeiten ein und überwacht diese.
- In der Hütte ist striktes Rauchverbot.
- Die Benutzung von elektrischen Unterhaltungsgeräten sowie das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
Hier finden Sie die Hüttenordnung als PDF-Datei zum Download.