Hüttenkategorien, Winterräume und Selbstversorger
Die Hütten des Deutschen Alpenvereins stehen allen Bergsteigerinnen und Wanderern zur Verfügung. Für alle, die in den Bergen unterwegs sind und die Hütten nutzen, haben wir hier ein paar grundlegende Informationen zusammengefasst.
Hüttenkategorien
Bei Hütten der Kategorie I handelt es sich um Schutzhütten in Extremlage, die ihren ursprünglichen Charakter als Stützpunkt für Bergsteigende und -wandernde bewahren müssen. Die Ausstattung ist schlicht, eine einfache Verköstigung ist ausreichend. Hütten dieser Kategorie sind Stützpunkt in einem bergsteigerisch bedeutsamen Gebiet und für Gäste nur in Ausnahmefällen mit mechanischen Hilfen erreichbar; der Aufstieg erfordert in der Regel mindestens eine Gehstunde. Sie kann bewirtschaftet, bewartet, eine Selbstversorgerhütte oder ein Biwak sein.
Hütten der Kategorie II sind Schutzhütten (bewirtschaftet, bewartet oder als Selbstversorgerhütte betrieben) mit Stützpunktfunktion in eher vielbesuchten Gebieten. Sie eignen sich aufgrund ihrer umfangreicheren Ausstattung auch für mehrtägigen Winter- und/oder Sommeraufenthalt, zum Skilauf und Familienurlaub. Hütten der Kategorie II können mechanisch erreichbar sein und sind in der Regel ganzjährig bewirtschaftet.
Zu Hütten der Kategorie III zählen mechanisch erreichbare Alpenvereinshäuser. Das Haus kann vorwiegend Ausflugsziel für Tagesgäste oder ein ortsüblicher Beherbergungsbetrieb sein. Der gastronomische Betrieb entspricht dem landesüblichen Angebot.
Winterräume
Der Winterraum ist mit Matratzenlagern, Decken, Kochgelegenheit, und Geschirr ausgestattet, also eigentlich eine beheizbare Miniausgabe einer Selbstversorgerhütte. Wenn dort keine Brennstoffe vorhanden sind, muss ein Hinweis auf ihren Lagerplatz angebracht werden. In der Zeit der Nichtbewirtschaftung sind die unmittelbar von außen betretbaren Winterräume grundsätzlich unversperrt zu halten oder sie müssen mit dem speziellen Alpenvereins-Winterraumschlüssel (Hüttenschlüssel) zu öffnen sein. Der AV-Schlüssel kann bei der jeweiligen Sektion abgeholt werden. Der Winterraum bietet außerhalb der Bewirtschaftungszeit der hochalpinen AV-Hütten Schutz und Unterkunft und ermöglicht somit atemberaubende Bergerlebnisse zu jeder Jahreszeit.
Hütten der Kategorie I und, wenn das bergsteigerische Interesse es erfordert auch Hütten der Kategorie II, müssen einen Winterraum haben, der nach Möglichkeit unmittelbar von außen zugänglich ist. In begründeten Ausnahmefällen wie zum Beispiel einer ganzjährigen Bewirtschaftung, oder aufgrund alpiner Nichteignung des Gebietes, kann der Winterraum entfallen. In einem solchen Fall muss ersatzweise ein unversperrter, von außen zugänglicher Schutzraum vorhanden sein. Dieser Schutzraum muss zumindest während eventueller Schließzeiten Schutz bieten und dementsprechend ausgestaltet sein (Minimumausstattung: Decken).
Vor der Tour sollte man sich bei der hüttenbesitzenden Sektion informieren, ob die entsprechende Hütte einen zugänglichen Winterraum hat. Eine explizite Voranmeldung ist in der Regel jedoch meist nicht nötig.
Auch für Winterräume fällt ein Benutzerentgelt pro Person und Nacht an:
Mitglieder:
Erwachsene: 13,00 €
Junioren (19-25 Jahre): 10,00 €
Jugend (7-18 Jahre): 6,50 €
Kinder (bis 6 Jahre): frei
Nichtmitglieder bezahlen einen Aufpreis von mindestens 10,00 € (siehe Hütten- und Tarifordnung).
Der Winterraumtarif enthält bereits den Brennholzbeitrag und den Infrastrukturbeitrag zur Nutzung der Selbstversorgerräumlichkeiten.
Die genaue Tagesgebühr gibt es bei der jeweiligen hüttenbesitzenden Sektion. In fast jedem Winterraum befindet sich eine Hüttenkasse, die Gebühr kann aber auch auf das Sektionskonto überwiesen werden.
Wichtiger Hinweis: Wir bitten darum, den Beitrag ehrlich zu entrichten, sonst müssen einige Sektionen diesen Service zukünftig leider einstellen. In den vergangenen Jahren wurde der Beitrag häufig nicht bezahlt oder die Winterräume in wüstem Zustand wieder verlassen. Die Sektionen und Hüttenwirtsleute stellen jährlich Brennholz, das teilweise mit dem Hubschrauber zur Hütte geflogen wird, und die gesamte Infrastruktur bereit. Leider haben aber viele ein Defizit von mehreren hundert Euro pro Jahr, weil nicht alle bezahlen!
Tipps für die Nutzung von Selbstversorgerhütten und Winterräumen
Besucher*innen von Selbstversorgerhütten und Winterräumen genießen einen hohen Vertrauensvorschuss. Oberstes Motto muss daher sein, die Hütte so zu verlassen, wie man sie selbst gerne vorfinden möchte.
Wer die folgenden Tipps beachtet, trägt zu einer guten Atmosphäre auf Selbstversorgerhütten und in Winterräumen bei:
- Vor dem Feuermachen nachsehen, ob Herd und Rauchabzug in Ordnung sind und das Wassergrand gefüllt ist.
- Sparsam mit dem Holz umgehen, es weder auf dem Herd noch auf dem Fußboden zerkleinern.
- Mit offenem Feuer und Licht vorsichtig umgehen.
- Benutztes Geschirr spülen und wieder aufräumen.
- Schlafstellen ordnen und die Decken an ihrem Platz verwahren. Tisch und Herd säubern und den Raum lüften.
- Ins Hüttenbuch eintragen und im eigenen Interesse das nächste Ziel angeben.
- Vorgeschriebene Gebühren bezahlen, auch für das verbrauchte Holz – wenn keine Kasse eingebaut ist, per Zahlschein direkt an die zuständige Sektion.
- Vor dem Verlassen der Hütte Feuer löschen, Aschenlade und Wassergrand entleeren und Fenster sowie Fensterläden (wenn vorhanden) schließen.
- Tür abschließen und Hüttenschlüssel bei der zuständigen Sektion abgeben.
- Mängel, zum Beispiel zerbrochene Fensterscheiben, beschädigtes Türschloss, kleiner Holzvorrat, unverzüglich der hüttenbesitzenden Sektion mitteilen.